§57a Pickerl Überprüfung – „Alle Jahre wieder“

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Top Service bei Exmanco – §57a Pickerl Überprüfung

Bei Pkw und Anhängern bis 2,8 t wird die erste Überprüfung drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, die nächste nach weiteren zwei Jahren und danach muss die Begutachtung jedes Jahr stattfinden.

Was ist die 57a Begutachtung / Überprüfung?

Die §57a Pickerl Überprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung Ihres Fahrzeugs. Es wird dabei die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges überprüft, sodass du wieder sicher am Verkehr teilnehmen kannst.

Vorteile der EXMANCO Pickerl §57a Pickerl Überprüfung:

  • persönliche Beratung
  • gründliche Diagnose
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Online Terminvereinbarung
  • objektive Diagnose
  • Pickerl-Begutachtungstermine innerhalb weniger Tage

Bei uns können Pickerl-Begutachtungstermine (§57a Pickerl Überprüfung) innerhalb weniger Tage angeboten werden, eine rechtzeitige Anmeldung durch unsere Onlineterminreservierung erspart unnötigen Druck. Der auf der Plakette angegebene Begutachtungstermin darf höchstens vier Monate überschritten werden.

Jetzt gleich Termin vereinbaren,
bei Exmanco in deiner Nähe!

§57a Pickerl Überprüfung – Was wird überprüft?

  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen 

§57a Pickerl Überprüfung – Wann muss ich mein Fahrzeug begutachten lassen?

In Österreich gibt es die sogenannte 3-2-1 Regel (Toleranzzeitraum): beim PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung fällig. Die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.
Historische Fahrzeuge müssen alle 2 Jahre überprüft werden und alle
andere Fahrzeuge jährlich.

Um die Verkehrs Sicherheit deines PKWs zu garantieren und den Spruch „Wer sein Fahrzeug liebt, der schiebt“ nicht wahr werden zu lassen, solltest du dein Fahrzeug regelmäßig Begutachten lassen. Sonst kann es zu schweren Mängeln kommen, welche einen Werkstatt Besucht unumgänglich machen.
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung liegt bei 6 Monaten. Du kannst 1 Monat vor und 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung) eine Überprüfung machen lassen.

§57a Pickerl Überprüfung – Wer erhält ein weißes und wer ein grünes Pickerl?

Folgende Fahrzeuge bekommen ein weißes Pickerl:

  • abgasarme Motorräder
  • Elektro-Kfz
  • PKW, Kombi und LKW bis 3,5 t mit Benzinmotor & Katalysator
  • abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW) 
  • Anhänger
  • Moped mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99

Alle anderen bekommen ein grünes Pickerl.

§57a Pickerl Überprüfung beim Profi

Unser regelmäßig geschultes § 57 a-Team sichert eine objektive Bewertung und Diagnose deines Fahrzeuges. Die Begutachtung selbst erfolgt als staatliche §57a Pickerl Überprüfung nach einem streng vorgegebenen Kriterienkatalog und lässt keinen Spielraum für unsere § 57 -Prüfer.

Ziel der Pickerl-Regelungen nach §57a sind deine Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Umweltverträglichkeit und Schadstoffbegrenzung aller in Österreich zugelassenen Fahrzeuge. Gern erstellen wir nach der Begutachtung ein attraktives Angebot, um etwaige Mängel rasch und kostengünstig zu beheben.

Schwere Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Frist behoben werden, wobei du dir bei der Reparatur in einer unserer Fachwerkstätten die Kosten der Nachüberprüfung sparst. Der Bericht der §57a Pickerl Überprüfung sollte unbedingt im Auto mit dem Zulassungsschein aufbewahrt werden, so kann auch nach einem etwaigen Scheibentausch rasch eine Ersatzplakette ausgestellt werden. Laut Gesetz müssen auch als leichte Mängel eingestufte Wehwehchen vom Fahrzeuglenker behoben werden. Wir empfehlen, derartige Mängel sofort nach der §57a Pickerl Überprüfung reparieren zu lassen, um teurere Nachfolgereparaturen zu vermeiden.

Unsere Kfz-Techniker und Verkaufsexperten beraten gern über verschiedene Reparaturen und gesetzliche Neuerungen der §57a Pickerl Überprüfung (um nur € 48,90 exkl. Plakette ). Eine Begutachtung erfolgt nur von Pkw/Kombis und Anhängern bis 2,8t. Wir überprüfen keine Zweiräder oder Spezialfahrzeuge, die nicht unter die oben genannten Klassen fallen.

Unsere weiteren Dienstleistungen finden Sie unter Werkstatt!

Schon gewusst?
Prüfstellen zum § 57 a werden durch den Staat Österreich mit der hoheitlichen Befugnis ausgestattet, Kfz-Begutachtungen durchzuführen. Die behördlichen Richtlinien lassen deshalb keine Diskussionen zwischen Autobesitzern und Kfz-Technikern zu.

Exmanco-Tipp:
Die meisten Pickerl werden auf Grund der hohen Neuwagenverkäufe im Frühling fällig. Gerade hier lohnt sich eine rechtzeitige Terminvereinbarung, um lästige Wartezeiten zu verkürzen.