§57a Pickerl Überprüfung – „Alle Jahre wieder“
Top Service bei Exmanco – §57a Pickerl Überprüfung
Bei Pkw bis 3,5 Tonnen und Anhängern bis 750kg wird die erste Überprüfung drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, die nächste nach weiteren zwei Jahren und danach muss die Begutachtung jedes Jahr stattfinden.
Was ist die 57a Begutachtung / Überprüfung?
Vorteile der EXMANCO Pickerl §57a Pickerl Überprüfung:
- persönliche Beratung
- gründliche Diagnose
- Sicherstellung der
- Verkehrs- und
- Betriebssicherheit
- objektive Diagnose
- Pickerl-Begutachtungstermine innerhalb weniger Tage
Bei uns können Pickerl-Begutachtungstermine (§57a Pickerl Überprüfung) innerhalb weniger Tage angeboten werden. Der auf der Plakette angegebene Begutachtungstermin darf höchstens vier Monate überschritten werden.
§57a Pickerl Überprüfung – Was wird überprüft?
- Ausrüstung
- Beleuchtungs- und
- Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Bremsen
§57a Pickerl Überprüfung – Wann muss ich mein Fahrzeug begutachten lassen?
In Österreich gibt es die sogenannte 3-2-1 Regel (Toleranzzeitraum): beim PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung fällig. Die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.
Um die Verkehrs Sicherheit deines PKWs zu garantieren und den Spruch „Wer sein Fahrzeug liebt, der schiebt“ nicht wahr werden zu lassen, solltest du dein Fahrzeug regelmäßig Begutachten lassen. Sonst kann es zu schweren Mängeln kommen, welche einen Werkstatt Besucht unumgänglich machen.
Du kannst 1 Monat vor und 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung) eine Überprüfung machen lassen.
Jetzt gleich einen Termin vereinbaren!
Wir freuen uns schon jetzt, dich bei uns begrüßen zu dürfen.